CHARTERER`S LIABILITY
Ihr Spezialist: Rüdiger Voß, Tel.: +49 (0)40 / 36 97 23 - 0, E-mail: info@ats-brokers.de
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Allgemein betrachtet, befindet sich der Charterer ,
mit Ausnahme der Navigationsrisiken, in derselben Situation wie der
Schiffseigner. Gemeinhin wird akzeptiert, dass ein Schiffseigner sein
Schiff ohne gültige P. & I. Versicherung (engl.: Protection &
Indemnity, d.h. Schutz und Schadloshaltung) nicht betreiben darf. Wir
fragen uns deshalb, aus welchem Grund manche Charterer noch immer der
Meinung sind, dass sie ohne eine solche Versicherung auskommen.
Auf der Grundlage von Charterverträgen übernimmt der Charterer verschiedene Risiken und stellt in vielen Fällen eigene Makler und eigene Hafenspediteure für das Beladen und/oder Entladen seiner Ladungen an, beauftragt einen Verantwortlichen, stellt seine eigenen Seefrachtbriefe aus, usw. Deshalb sollte es für den Charterer in jedem Fall obligatorisch sein, das reale Risiko gemäß dem abgeschlossenen Chartervertrag zu prüfen. ATS würde Sie bei dieser Untersuchung gerne unterstützen und beiderseits mit Ihnen feststellen, ob Versicherungslösungen verfügbar bzw. für Ihr Unternehmen geeignet sind. |