VERKEHRSHAFTUNG

Ihr Spezialist: Rüdiger Voß, Tel.: +49 (0)40 / 36 97 23 - 0, E-mail: info@ats-brokers.de

Sofern ein Wareninteressent seine Güter nicht selbst befördert, bedarf es eines Auftrages an einen externen Frachtführer zwecks Durchführung oder an einen Spediteur, der den Transport dann organisiert/besorgt (aber nicht zwingend durchführt). Gleiches gilt für externe Lagerungen. Der Transport- resp. Lagervertrag basiert üblicherweise auf nationalen oder internationalen Gesetzen, Konventionen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Standards wie z.B. HGB, CMR,  Montrealer Übereinkommen oder die Allgemeine Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp) beinhalten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und regeln somit auch die entsprechende Haftung der Verkehrsträger.

Die Verkehrshaftungsversicherung als übergreifender Begriff deckt die Haftung von Frachtführern (vornehmlich von Landfrachtführern, da für See- und Luftfrachtführer gesonderte Versicherungsprodukte existieren), von Spediteuren und Lagerhaltern auf Basis der o.g. Standards/Regelhaftung. Darüber hinausgehende Sonder-Haftungsvereinbarungen (z.B. im Falle von Schwergut-Projekten oder bei umfangreichen Logistikverträgen) sind grundsätzlich hierunter auch versicherbar. Die Bedingungen für derartige Risiken sind jedoch gesondert abzustimmen.

Versichert gelten Schäden an den einzulagernden resp. zu befördernden Gütern sowie bestimmte, aus mangelhafter Ausübung des Verkehrsauftrages resultierende Vermögensschäden (z.B. infolge von Lieferfristüberschreitungen). Da der Auftragnehmer in vielen Fällen nicht zum vollen Ersatz verpflichtet ist, sondern sich auf die Haftungsbegrenzungen des zur Anwendung kommenden Haftungsregimes berufen kann, ersetzt auch der Versicherer den Schaden ggf. nur in gleichem Umfang und Höhe.

Wie bei der Betriebshaftpflichtversicherung, welche die o.g. Risiken und Schäden jedoch in der Regel nicht abdeckt, gewähren die Versicherer im Rahmen dieser Deckung die Befriedigung berechtigter sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche aus Transport- und Lagerverträgen, die gegen den Versicherungsnehmer gerichtet werden.

ATS erfasst und analysiert vor Policenabschluß und später in regelmäßigen zeitlichen Abständen die den Transport- und Lagerbetrieb betreffenden Risiken des jeweiligen Verkehrsträgers und setzt den sich daraus ergebenen Deckungsbedarf versicherungstechnisch um.


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